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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) „Die Wiege“ nimmt Ihre Ware in Kommission; Sie erhalten hierfür eine Kundennummer. Diese ist unbedingt aufzubewahren. Die Ware bleibt, bis Ende der Kommissionszeit bzw. deren Verkauf, Ihr Eigentum.
2.) Sie verpflichten sich, nicht verkaufte Ware, sowie erzielte Verkaufserlöse nach Ablauf der Kommissionszeit unaufgefordert abzuholen. Mit dem geschlossenen Vertrag geht die Ware, unter aufschiebender Bedingung (Nichtabholung der Ware bis zur Frist bzw. 2 Wochen folgend) als Eigentum an „Die Wiege“ über.
Zwischenauszahlungen sind nach vorheriger Absprache möglich, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
3.) „Die Wiege“ haftet nicht für Beschädigungen an der Ware, die während der Kommissionszeit verursacht wurden (z. B. beim Anprobieren). Gegen Einbruch, Feuer und Wasserschäden ist die Ware versichert.
Stand 01. Juli 2010
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